Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Eggenstein-Leop...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.07.2024
09.07.2024 10:00 Ortszeit
09.07.2024 10:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Felsstraße 2-4
76185
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Referat 91 - Vergabestelle
Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de
+49 721824829-387
+49 72193340225

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-4049
+49 721-9263985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-4049
+49 721-9263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85310000-5
85311000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Unterbringung und Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Am Schröcker Tor 2, 76344 Eggenstein-Leopolshafen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Unterbringung und Alltagsbetreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Am Schröcker Tor 2, 76344 Eggenstein-Leopolshafen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
25.11.2024
24.11.2027

Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 24.11.2029, 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraumes zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA)
Am Schröcker Tor 2
76344
Eggenstein-Leopoldshafen
Deutschland
DE123

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Zuschlagskriterium

Preis
wertungsrelevanter Angebotspreis

Gewichtung 50%

Zuschlagskriterium

Qualität
Realisierungskonzept

Gewichtung 25%

Zuschlagskriterium

Qualität
Tagesstrukturierungskonzept

Gewichtung 25%

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Preisgleitklausel:
Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten aller vor Ort Beschäftigten des Auftragnehmers erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderung des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Tagespauschale zu 75 % um die Lohnänderung angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt bleibt unberücksichtigt.
Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr.

Optionaler Leistungsschein 19 - Auszahlung von Geldleistungen:
19.1 Abruf der Optionen
a) Nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern vom 06.11.2023 zur Flüchtlingspolitik soll eine bundesweite Bezahlkarte die bisherigen Geldleistungen ablösen.
Es soll den Bewohnenden der Erstaufnahmeeinrichtungen sowohl eine physische als auch eine digitale Form der Bezahlkarte zur Verfügung gestellt werden, mit der die Geldabhebung im Einzelhandel und an Geldautomaten ermöglicht werden soll. Jede in der Einrichtung untergebrachte volljährige Person soll eine Bezahlkarte erhalten. Der hoheitliche Akt der Aufladung der Bezahlkarte erfolgt durch den Auftraggeber.
b) Option 1
Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Beginn der Leistungserbringung am 25.11.2024 die Bezahlkarte noch nicht zur Verfügung stehen wird, sodass die Leistungen nach Nr. 19.2.1 mit Leistungsbeginn benötigt werden. Dementsprechend gelten diese zum Leistungsbeginn als abgerufen.
Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Option jederzeit erneut abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor der Auszahlung der Geldleistungen am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach Nr. 19.2.1, in Textform angekündigt.
c) Option 2
Die Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.2 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform abgerufen werden. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.2 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen.
d) Option 2 und 3
Die Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.3 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform abgerufen werden. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.3 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen. Der Abruf erfolgt entweder zusammen oder nach bereits erfolgtem Abruf der Leistung nach Nr. 19.2.2.
19.2 Pflichten des Auftragnehmers
19.2.1 Option 1 Taschengeld
a) Auszahlung des "Taschengeldes" (Geldleistungen nach § 3 AsylbLG) und sonstiger Bargeldleistungen (z. B. im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, freiwillige Ausreise, Leistungen der Bildung und Teilhabe etc.) in Absprache mit der Standortleitung des Auftraggebers (hinsichtlich Art und Turnus) und in Zusammenarbeit mit dem vor Ort tätigen Sicherheitsdienst. Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung und Abholung des Bargeldes bei der Bank in geeigneter Stückelung zuständig und sorgt für die sichere Aufbewahrung des Bargeldes auf dem Gelände der Einrichtung. Der Auftragnehmer trägt das Risiko eines möglichen Verlustes des Bargeldes auf dem Transportweg sowie bei der Aufbewahrung bis einschließlich zum Zeitpunkt der Auszahlung an die Bewohner. Etwaige Kosten für die Beauftragung eines Geldtransportes trägt der Auftragnehmer. Aktuell erfolgt die Auszahlung wöchentlich.
b) Dokumentation der Auszahlung nach den Vorgaben des Auftraggebers sowie unverzügliche Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber nach Auszahlung der Bargeldbeträge. Zur Abrechnung von Auszahlungen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten siehe Leistungsschein 10.
19.2.1.1 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers
a) Zurverfügungstellung der Taschengeldliste, auf dem die leistungsberechtigten Bewohner und der jeweils zu erhaltende Betrag eingetragen sind, spätestens 5 Werktage vor dem Auszahlungstermin.
b) Erstattung der ausgezahlten Taschengeldbeträge und sonstigen Bargeldleistungen nach Vorlage der entsprechenden Nachweise und Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen.
19.2.1.2 Vertragsstrafen
500,00 EUR je Tag, um den sich die Auszahlung des Taschengeldes entgegen des durch den Auftraggeber angeordneten Auszahlungstag für mindestens 20 Bewohner verschiebt, sofern der Auftragnehmer die Verschiebung zu verantworten hat.
19.2.1.3 Sonstige Abreden
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Auszahlung anwesend zu sein und hat ferner ein jederzeitiges volles Einsichtsrecht in sämtliche relevante Unterlagen.
Fortsetzung der Option im Feld "Zusätzliche Angaben"

Zusätzliche Angaben

Fortsetzung der Option Leistungsschein 19:
19.2.2 Option 2 Bezahlkarte; Hilfestellung und Bereitstellung von PC-Arbeitsplätzen
Der Auftragnehmer übernimmt die Hilfestellung bei jeglichen Anliegen der Bewohnenden zur Aktivierung und dem Umgang mit der Bezahlkarte (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PIN, Hilfestellung bei Kartenverlust, -sperrung, Fragen zu Geldabhebungen und Kontostand, Funktionsweise der App, etc.) und stellt hierfür nach Bedarf Ansprechpartner zur Verfügung. Hierfür stellt der Auftragnehmer zwei PC-Arbeitsplätze samt techni-scher Ausstattung bereit, an welchem die Asylsuchenden bei Bedarf den digitalen Kundendienst des Kar-tenbetreibers nutzen können. Außerdem unterstützt der Auftragnehmer die Bewohnenden bei der Kontakt-aufnahme zum Kundensupport des Kartenbetreibers. Die Kundenbetreuung des Kartenbetreibers wird in verschiedenen Sprachen sichergestellt, insbesondere denen der Hauptherkunftsländer.
19.2.3 Option 3 Bezahlkarte; Ausgabe
Nach Aufladen der Bezahlkarte durch den Auftraggeber gibt der Auftragnehmer die einsatzbereiten Bezahl-karten an die Bewohnenden der Einrichtung aus, unterstützt ggf. bei der Aktivierung und dokumentiert die Ausgabe im Bewohnerverzeichnis.
19.2.3.1 Vertragsstrafen
500,00 Euro je Tag, um den sich die Ausgabe der Bezahlkarte entgegen des durch den Auftraggeber ange-ordneten Ausgabetags für mindestens 20 Bewohner verschiebt, sofern der Auftragnehmer die Verschiebung zu verantworten hat.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart 1)

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) 1)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung 1)

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem 1)

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen 1)

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal 1)

Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.

https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y54A

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach
Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1)

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können 1)

Deutsch

Varianten / Alternativangebote 1)

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter 1)

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist 1)

52
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote 1)

Nachforderung 1)

Manche fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden

Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden .Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg(https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 02.07.2024, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/odernotwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationenübermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:

1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und

2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.

In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen
beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen:

1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft.

2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;

3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;

4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer;
5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer;
6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft;
7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe;
8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.

Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten drei* abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht
jünger als ein Jahr sind

2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden
b) 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden
c) 1,0 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
d) 0,5 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden
e) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden
f) 5,0 Mio. EUR für Umweltschäden.
g) 1,0 Mio. EUR für Obhutsschäden
h) 1,0 Mio. EUR für Allmählichkeitsschäden
Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen.
Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
Geforderte Mindeststandards:
zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind

2) Referenzen; Mindestens ein vergleichbares Referenzobjekt (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der
Flüchtlingsunterbringung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen
Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der Anzahl der im Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt (Bettenkapazität).

Bei dem Referenzobjekt muss es sich um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu betreuende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden.

Bei dem Referenzobjekt muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Zusätzlich muss das Referenzobjekt über mindestens 200 im Regelbetrieb nutzbare Betten (Bettenkapazität) verfügen.

Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 (Frist für den Eingang der Angebote) maßgeblich.

Geforderte Mindeststandards:

Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz.
Bei dem Referenzobjekt muss es sich um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu betreuende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden.

Bei dem Referenzobjekt muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich
nach § 44 AsylG handeln.

Das Referenzobjekt muss über mindestens 200 im Regelbetrieb nutzbare Betten (Bettenkapazität) verfügen.

Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich.

Eignungskriterium

Sonstiges

1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):

Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach
Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;

3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)

Finanzierung 1)

Rechtsform des Bieters 1)

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag 1)

-

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen 1)

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme 1)

Angaben zur beruflichen Qualifikation 1)

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung 1)