Pendelverkehr für Asylsuchende zwischen dem Ankunftszentrum Baden-Württemberg, Pat...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.11.2024
03.12.2024 10:00 Ortszeit
03.12.2024 10:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Felsstraße 2-4
76185
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Referat 91 - Vergabestelle
Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de
+49 721824829-349
+49 72193340225

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-4049
+49 721-9263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60172000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Pendelverkehr für Asylsuchende zwischen dem Ankunftszentrum Baden-Württemberg, Patrick-Henry-Village, Grasweg, 69124 Heidelberg und der Heidelberger Innenstadt

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Pendelverkehr für Asylsuchende zwischen dem Ankunftszentrum Baden-Württemberg, Patrick-Henry-Village, Grasweg, 69124 Heidelberg und der Heidelberger Innenstadt

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2025
31.03.2027

Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 31.03.2029, 23:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des Leistungszeitraums zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heidelberg
Deutschland
DE125

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Zuschlagskriterium

Preis
wertungsrelevanter Angebotspreis

Gewichtung 100 %

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Preisgleitklausel:
Abweichend hiervon kann frühestens ab dem 01.04.2026 aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung betreffend des vor Ort eingesetzten Personals eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen.
Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Pauschalpreise jeweils zu 70 % um die Lohnänderung angepasst werden.
Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist.
Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt.
Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr.
Ebenfalls abweichend von den Sätzen 1 und 2 können frühestens zum 01.04.2026 und dann weiter immer jährlich zum 01.04. gestiegene Kraftstoffkosten geltend gemacht werden. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. u., belegt werden.
Die gestiegenen Kraftstoffkosten werden dabei für eine Erhöhung zum 01.04.2026 wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Gruppe Mineralölerzeugnisse, Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher", derzeit lfd. Nr. 177, GP-Systematik-Nr. 1920-26-005-2 des Statistischen Bundesamtes zwischen den Monaten Januar 2025 bis Januar 2026 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für Anpassungen zum 01.04. der Folgejahre.
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand Januar 2026 geteilt durch den Indexstand Januar 2025 multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2021 = 100 erreichte der Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Gruppe Mineralölerzeugnisse, Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher, im Januar 2022 einen Indexstand von 117,8, im Januar 2023 betrug dieser 135,9. Der prozentuale Erhöhungswert von Januar 2022 zu Januar 2023 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (135,9/117,8) x 100 - 100 = 15,37 %)
Die im Preisblatt angegebenen Netto-Pauschalpreise werden dann jeweils zu 20 % um die ermittelte prozentuale Erhöhung des Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Gruppe Mineralölerzeugnisse, Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher, angepasst.

5.1. Zubestellung von Fahrzeugen:
Bei wesentlich erhöhtem Fahrgastaufkommen oder aus sonstigen Gründen kann der kurzfristige Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge bei den im Fahrplan festgelegten Hin- und Rückfahrten notwendig werden; deren Einsatz muss vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Die Anforderungen an diese Fahrzeuge und die Vergütung für diese Fahrten entsprechen ebenfalls den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung sowie des Dienstleistungsvertrages gem. Anlage 3a nebst der hierzu im Preisblatt (Option) getroffenen Regelung. Es werden maximal 2 Fahrzeuge vom Auftraggeber für maximal 22 Fahrten / Tag hinzubestellt.

5.2. Änderung der Haltestellen:
Durch Absprachen mit der Stadt Heidelberg können weitere Haltestellen neben den in Nr. 3.2 erwähnten Haltestellen hinzukommen sowie Haltestellen geändert werden bzw. wegfallen. Es können maximal 2 weitere Haltestellen hinzukommen.
Eine Erhöhung der täglich zu erbringenden Verkehrsleistungen durch Änderung der Haltestellen ist in einem Korridor von bis zu insgesamt 50 % der Leistungen (Fahrtstrecke oder Zeitdauer) zulässig. Eine Reduzierung der täglich zu erbringenden Verkehrsleistungen durch Änderung der Haltestellen ist in einem Korridor von bis zu insgesamt 30 % der Leistungen (Fahrtstrecke oder Zeitdauer) zulässig.
Erhöhungen bzw. Reduzierungen von bis zu 10 % der täglich zu erbringenden Verkehrsleistungen sind mit der bisherigen Vergütung abgegolten. Eine Neufestsetzung der Vergütung erfolgt hier nicht.
Bei Erhöhungen der Verkehrsleistungen zwischen 10 % und 50 % ist die Vergütung auf der Grundlage der vom Auftragnehmer gem. Preisblatt angegebenen Pauschalpreise für die Ausgangsleistung anzupassen. Die Erhöhung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Pauschalpreise jeweils um die Erhöhung angepasst werden.
Bei Reduzierungen der Verkehrsleistungen zwischen 10 % und 30 % ist die Vergütung auf der Grundlage der vom Auftragnehmer gem. Preisblatt angegebenen Pauschalpreise für die Ausgangsleistung anzupassen. Die Reduzierung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Pauschalpreise jeweils um die Reduzierung angepasst werden.

5.3. Änderungen des Fahrplans:
Bei Bedarf können zusätzliche Fahrten pro Tag beauftragt bzw. abbestellt werden. Die Mehrvergütung für zusätzliche Fahrten wird nach dem Pauschalpreis je Fahrt gemäß Preisblatt (Option) berechnet. Es können maximal 22 Fahrten pro Tag zwischen 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr zusätzlich bestellt werden. Werden einzelne Fahrten vom Auftraggeber abbestellt, mindert sich die Vergütung entsprechend pro weggefallener Fahrt. Es können maximal 23 Fahrten pro Tag abbestellt werden.

5.4. Der Auftraggeber kann innerhalb von sieben Tagen die Umsetzung der Optionen nach Nr. 5.1-5.3 bzw. die Rückkehr zur vorherigen Regelung verlangen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y5G8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

49
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 25.11.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:

1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und

2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.

In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen
beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 4) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen:

1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft.

2) Kopie der Genehmigungsurkunde für Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach §§ 48, 49 PBefG; bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen;

3) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;

4) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;

5) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer;
6) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer;
7) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft;
8) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe;
9) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.

Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Beförderungsleistung im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen) in den letzten drei* abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht
jünger als ein Jahr sind

2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung für sämtliche bei der Vertragserfüllung einzusetzenden Fahrzeuge sowie über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von jeweils mindestens:
a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden
b) 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden
zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der gesetzlichen Haftpflichtversicherung sowie der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen.
Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
Geforderte Mindeststandards:
zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Beförderungsleistung im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen) eingesetzt worden sind.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind

2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Beförderungsleistung im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Ort der Ausführung, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung (bei einem Gelegenheitsverkehr ist insbesondere Art und Umfang der Leistung darzustellen), Angabe der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge und Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail.

Bei einer Beförderungsleistung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen muss die Leistung nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.

Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 (Frist für den Eingang der Angebote) maßgeblich.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz.

Bei einer Beförderungsleistung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen muss die Leistung nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.

Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 (Frist für den Eingang der Angebote) maßgeblich.

Eignungskriterium

Sonstiges

1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):

Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach
Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;

3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung