Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtli...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.12.2024
10.12.2024 10:00 Ortszeit
10.12.2024 10:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Regierungspräsidium Karlsruhe
DE811469974
Felsstraße 2-4
76185
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Referat 91 - Vergabestelle
Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de
+49 721824829-349
+49 72193340225

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-4049
+49 721-9263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85310000-5
85311000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Alltagsbetreuung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
28.04.2025
03.05.2027

Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung dreimal um jeweils 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 03.05.2030 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Felsstraße 2-4
76185
Karlsruhe
Deutschland
DE122

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Zuschlagskriterium

Preis
wertungsrelevanter Angebotspreis

Gewichtung 50 %

Zuschlagskriterium

Qualität
Personal- und Realisierungskonzept

Gewichtung 20 %

Zuschlagskriterium

Qualität
Betriebskonzept

Gewichtung 30 %

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Preisgleitklausel
Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten aller vor Ort Beschäftigten des Auftragnehmers erfolgen (neben der Alltagsbetreuung insbes. Kinder- und Jugendbetreuung und Haustechnik). Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderung des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Tagespauschale zu 75 % um die Lohnänderung angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt bleibt unberücksichtigt.
Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr.

Zusätzliche Angaben

Optionaler Leistungsschein 19 - Auszahlungen von Geldleistungen:
19.1 Abruf der Optionen
Das Land Baden-Württemberg macht von der Möglichkeit des § 3 AsylbLG Gebrauch und führt ein Bezahlkartensystem in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen ein. Die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen werden anstelle von Barauszahlungen eine physische als auch digitale Bezahlkarte zur Verfügung gestellt bekommen. Mit dieser ist die Geldabhebung im Einzelhandel und an Geldautomaten möglich. Jede in der Einrichtung untergebrachte volljährige Person wird eine Bezahlkarte erhalten. Der hoheitliche Akt des Aufladens der Bezahlkarte erfolgt durch den Auftraggeber.
a) Abruf Option 1 Bezahlkarte
Die Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.1 wird mit Zuschlagserteilung abgerufen. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.1 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen.
b) Abruf Option 2 Taschengeld
Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Beginn der Leistungserbringung am 28.04.2025 die Bezahlkarte zur Verfügung stehen wird, sodass die Leistungen nach Nr. 19.2.2 mit Leistungsbeginn nicht benötigt werden. Sollte eine Auszahlung der Geldleistungen weiterhin noch physisch erfolgen, wird der Auftraggeber diese Option spätestens am 20.04.2025 auslösen.
Der Auftraggeber kann bei Bedarf die Leistungen nach Ziff. 19.2.2 jederzeit abrufen. Sollte er diesen Abruf widerrufen, kann er die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erneut jederzeit abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor der Auszahlung der Geldleistungen am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach Nr. 19.2.2, in Textform angekündigt.
19.2 Pflichten des Auftragnehmers
19.2.1 Option 1 Bezahlkarte
a) Entgegennahme und sichere Verwahrung der vom Auftraggeber ausgelieferten Bezahlkarten samt PIN. Sichere Verwahrung und Rückleitung nicht ausgegebener/abgeholter Bezahlkarten an den Auftraggeber.
b) Ausgabe der Bezahlkarte an die Bewohnenden, welche nicht bereits in einer anderen Einrichtung eine Bezahlkarte erhalten haben, und ggf. Unterstützung bei der Aktivierung sowie Dokumentation der Ausgabe im Bewohnerverzeichnis. Bei Übergabe der Bezahlkarte haben die Bewohnenden ein Empfangsbekenntnis zu unterzeichnen. Das unterzeichnete Empfangsbekenntnis leitet der Auftragnehmer an den Auftraggeber weiter.
c) Hilfestellung, ggf. durch Bereitstellen von Ansprechpersonen für die Bewohnenden, bei jeglichen Anliegen der Bewohnenden zur Aktivierung und beim Umgang der Bezahlkarte, sofern der Kunden-support des Kartenanbieters nicht ausreicht (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PIN, Hilfestellung bei Kartenverlust/-sperrung, Fragen zur Geldabhebung und Kontostand, Funktionsweise der App etc.). Darüber hinaus Unterstützung der Bewohnenden bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundensupport des Kartenanbieters.
d) Zurverfügungstellung von min. zwei PC-Arbeitsplätzen/Tablets und einem Drucker samt technischer Ausstattung, an welchen die Bewohnenden bei Bedarf den digitalen Kundenservice des Kartenbetreibers nutzen können. Die PC-Arbeitsplätze/Tablets sind zu warten und ggf. notwendige Reparaturen und Anpassungen der Technik sind jeweils auf Kosten des Auftragnehmers von diesem durchzuführen.
e) Vervielfältigung und Aushang an zentraler Stelle in der Einrichtung von Informationsmaterial zur Bezahlkarte, welches der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
19.2.1.1 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers
a) Zurverfügungstellung und Auslieferung der aufgeladenen Bezahlkarten sowie des PIN; Abholung nicht ausgegebener/abgeholter Bezahlkarten.
b) Auf Anforderung durch den Bewohnenden Zurverfügungstellung des Berechnungsbogens des Geldanspruchs des jeweiligen Bewohnenden.
c) Zurverfügungstellung von Informationsmaterial zur Bezahlkarte, welches der Auftragnehmer vervielfältigt und aushängt.
19.2.1.2 Vertragsstrafe
500,00 EUR je Tag, um den sich die Ausgabe und ggf. Aktivierung der Bezahlkarte entgegen des durch den Auftraggeber angeordneten Ausgabetags für mindestens 10 Bewohner verschiebt, sofern der Auftragnehmer die Verschiebung zu verantworten hat.
19.2.1.3 Sonstige Abreden
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Ausgabe anwesend zu sein und hat ferner ein jederzeitiges volles Einsichtsrecht in sämtliche relevanten Unterlagen.
19.2.2 Option 2 Taschengeld
a) Auszahlung des "Taschengeldes" (Geldleistungen nach § 3 AsylbLG) und sonstiger Bargeldleistungen (z.B. im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, freiwilliger Ausreise, Leistungen der Bildung und Teilhabe etc.) in Absprache mit der Standortleitung des Auftraggebers (hinsichtlich Art und Turnus) und in Zusammenarbeit mit dem vor Ort tätigen Sicherheitsdienst. Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung und Abholung des Bargelds bei der Bank in geeigneter Stückelung zuständig und sorgt für die sichere Aufbewahrung des Bargelds auf dem Gelände der Einrichtung. Der Auftragnehmer trägt das Risiko eines möglichen Verlustes des Bargelds auf dem Transportweg sowie bei der Aufbewahrung bis einschließlich zum Zeitpunkt der Auszahlung an die Bewohner. Etwaige Kosten für die Beauftragung eines Geldtransportes trägt der Auftragnehmer. Aktuell erfolgt die Auszahlung wöchentlich.
b) Dokumentation der Auszahlung nach den Vorgaben des Auftraggebers sowie unverzügliche Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber nach Auszahlung der Bargeldbeträge. Zur Abrechnung von Auszahlungen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten siehe Leistungsschein 10.
19.2.2.1 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers
a) Zurverfügungstellung der sog. Taschengeldliste, auf dem die leistungsberechtigten Bewohner und der jeweils auszuzahlende Betrag eingetragen sind, spätestens fünf Werktage vor dem Auszahlungstermin.
b) Erstattung der ausgezahlten Taschengeldbeträge und sonstigen Bargeldleistungen nach Vorlage der entsprechenden Nachweise und Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen.
19.2.2.2 Vertragsstrafen
500,00 EUR je Tag, um den sich die Auszahlung des Taschengeldes entgegen des durch den Auftraggeber angeordneten Auszahlungstag für mindestens 10 Bewohner verschiebt, sofern der Auftragnehmer die Verschiebung zu verantworten hat.
19.2.2.3 Sonstige Abreden
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Auszahlung anwesend zu sein und hat ferner ein jederzeitiges volles Einsichtsrecht in sämtliche relevanten Unterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y5GF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

67
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 02.12.2024 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:

1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und

2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.

In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen
beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen:

1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft.

2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;

3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;

4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer;
5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer;
6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft;
7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe;
8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.

Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten drei* abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht
jünger als ein Jahr sind

2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
a) 10,0 Mio. Euro für Personenschäden
b) 5,0 Mio. Euro für Sachschäden
c) 5,0 Mio. Euro für Umweltschäden
d) 2,0 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
e) 0,5 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden
f) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden
g) 2,0 Mio. Euro für Obhutsschäden
h) 2,0 Mio. Euro für Allmählichkeitsschäden.
Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen.
Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
Geforderte Mindeststandards:
zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind

2) Referenzen; Mindestens zwei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Art, Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung je geforderter Referenz, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der Anzahl der im Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt (Bettenkapazität) und Angabe, ob es sich beim Referenzobjekt um eine Einrichtung handelt, bei der sich sämtliche zu betreuende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden.

Bei einem Referenzobjekt (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln.

Zusätzlich müssen beide geforderten Referenzobjekte über mindestens 300 im Regelbetrieb nutzbare Betten (Bettenkapazität) verfügen.

Die Dienstleistung beider geforderten Referenzobjekte muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 (Frist für den Eingang der Angebote) maßgeblich.

Geforderte Mindeststandards:

Zu 2) Nennung von mindestens zwei entsprechenden Referenzen für verschiedene Referenzobjekte.

Bei einem Referenzobjekt (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich
nach § 44 AsylG handeln.

Beide geforderte Referenzobjekte müssen über mindestens 300 im Regelbetrieb nutzbare Betten (Bettenkapazität) verfügen.

Bei beiden Referenzobjekte muss es sich um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu betreuende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden.

Die Dienstleistung beider geforderten Referenzobjekte muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich.

Eignungskriterium

Sonstiges

1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):

Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach
Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;

3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung