Ergänzend zu den allgemeinen Verfahrensangaben kommen für das Los 30 Nationalpark spezifische Einschränkungen was die Aufnahme anbelangt hinzu.
Es ist zwingend notwendig, dass das zugeschlagene Unternehmen sich vor Beginn der Aufnahmen an die Nationalparkverwaltung wendet um das vorgehen in der Kernzone des Nationalparks abzustimmen. Nach erfolgter Zuschlagserteilung ist ein Antragsformular auszufüllen. Die Genehmigung für die Aufnahmen sind zugesichert.
Die Einschränkungen betreffen vor allem das Befahren der Wege und das Betreten der Kernzone.
Die Aufnahme von Stichprobenpunkten in der Kernzone ist auf den Zeitraum zwischen dem 1.August und dem 31.Oktober begrenzt. In der Kernzone darf sich nur 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis 2 Stunden vor Sonnenuntergang aufgehalten werden. Hintergrund dieser Einschränkung sind sensible bodenbrütende Arten wie z.B. das Auerhuhn.
Aus der interaktiven Karte https://geoportal.nationalpark-schwarzwald.de/meldekette/leaflet_meldekette_leitstelle.html oder der digital vorliegenen Karte Nationalpark_Notfallrettung_Befahrung.jpg in den Vergabeunterlagen kann entnommen werden welche Wege befahrbar sind.