Ausgeschrieben wurde die Hygienekontrollen und Filterwechsel an den Umluftklimageräten gem. VDI 6022.
Die Leistung wird gemäß AMEV-Vertrag für einen Zeitraum von 4 Jahren vergeben. Der Wartungsvertrag kann jedoch von jedem Vertragspartner nach einer Laufzeit von 2 Jahren gekündigt werden. Die Kündigung muss drei Monate vor Ablauf des zweiten Vertragsjahres schriftlich erfolgen.
Der Gesamtwertungspreis wird als einziges Kriterium für die Zuschlagserteilung herangezogen.
Der niedrigste angebotene Gesamtwertungspreis aller gültigen Angebote erhält den Zuschlag.
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: "Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."