Fortschreibung HWGK - Rahmenvereinbarung DL2 Hydraulik Qualitätssicherung und Fach...
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.12.2024
10.01.2025
17.12.2024 09:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
08-A6296-80
Ruppmannstraße 21
70565
Stuttgart
Deutschland
DE111
Refertat 53.2
hochwassergefahrenkarte@rps.bwl.de
+49 711904-0
+49 711904-15091

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg
XDE811469974
Regierungspräsidium Karlsruhe
76247
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Referat 15
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
DE811469974
Regierungspräsidium Karlsruhe
76247
Karlsruhe
Deutschland
DE122
Referat 15
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71300000-1
71318000-0
71330000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderungen entsprechend hoch sind. Im Zuge der Fortschreibung werden in den einzelnen Projekten auch hydraulische Berechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind einer formellen (Abgabe in einem einheitlichen, vorgegebenen Datenformat) wie fachlichen (Vorgabe der Berechnungsmethodik) Qualitätsprüfung zu unterziehen. Bestehende hydraulische Berechnungen sind auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen. Ferner sind die Projektleitung (RPS), die LUBW und die beauftragten Dienstleister in hydraulischen Fragestellungen und auch bei der konzeptionellen Weiterentwicklung im Projekt zu beraten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen der Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) sind zahlreiche hydraulische Fragestellungen zu bearbeiten. Diese sollen durch einen zentralen Dienstleister (DL2) in Unterstützung der Projektleitung beim RPS bearbeitet werden. Diese Leistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister für 4 Jahre vergeben werden. Die Fortschreibung der HWGK erfolgt dabei auf Grundlage der hydraulischen Modellierung mit dem Modell HydroAS. Der DL2 soll für weitere hydraulische Fragestellungen beratend tätig sein. Um zu gewährleisten, dass die Fachberatung insbesondere im Rahmen der HWGK-relevanten Arbeiten von einem unabhängigen Dienstleister erbracht wird, kann dieser sich nicht an Ausschreibungen für die Fortschreibung der HWGK in Baden-Württemberg beteiligen. Gleichzeitig muss der Dienstleister gute Kenntnisse in der HydroAS - Modellierung und der hydraulischen Modellierung mit anderen Modellen haben. Er muss über eine umfassende allgemeine hydraulische Expertise verfügen und langjährige Erfahrungen in landesspezifischen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen aufweisen. Die erforderlichen Arbeiten sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie den anderen Dienstleistern des Auftraggebers durchzuführen. Auf Anforderung des Auftraggebers ist auch die Abstimmung mit weiteren Akteuren der Wasserwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg erforderlich. Im Wesentlichen umfasst die hydraulische Fachberatung dabei die folgenden Aufgabenbereiche: 1. Unterstützung des AG in der Projektbearbeitung / 1.A. Sichtung und Bewertung des Umgangs mit bestehenden hydraulischen Berechnungen / 1.B. Unterstützung der örtlichen Regierungspräsidien bei der Abstimmung dieser Vorschläge mit den unteren Wasserbehörden und der LUBW / 1.C. Fortschreibung von Leistungsverzeichnissen (LV) inkl. Anlagen / 1.D. Erstellung fachliche Ausschreibungsunterlagen und deren Anpassung auf die jeweiligen Fortschreibungsgebiete. / 1. E. Beantwortung von Bieterfragen zum Thema Hydraulik im Rahmen von Vergabeverfahren. / 1. F. Inhaltliche und fachliche Bewertung von Angeboten im Rahmen von Vergabeverfahren / 1. G. Mitwirkung bei der Vorbereitung und Teilnahme an Bieterverhandlungen / 1. H. Sonstige Aufgaben im Zusammenhang mit Vergaben # 2. Erhebung Vermessungsbedarf in Vorbereitung einer gebietsweisen Fortschreibung / 2. A. Prüfung vorhandener Vermessungsdaten auf weitere Verwendbarkeit (z.B. Aktualität, Genauigkeit, Qualität) / 2. B. Erarbeitung von Vorschlägen zu Bereichen mit reduzierter Bearbeitungstiefe für die hydraulischen Berechnungen / 2. C. Festlegung des Bedarfs weiterer Vermessungen / 2. D. Prüfung des von anderen Büros vorgelegten Vermessungsbedarfs # 3. Qualitätsprüfung im Rahmen der Gebietsweisen Fortschreibung / 3.A. Entwicklung, Fortschreibung und Durchführung einer systematischen Qualitätssicherung von HydroAS-Modellen, den Berechnungsergebnissen und eines zugehörigen QS-Berichts / 3.B. Prüfung des vorgelegten HydroAS Berechnungsnetzes gemäß den Vorgaben im LV HWGK-F / 3.C. Qualitätssicherung des HydroAS-Modells zu verschiedenen Bearbeitungszeitpunkten / 3 D. Abstimmung und Qualitätskontrolle der Loop-Berechnungen HWGK Hydrologie und Hydraulik (in Abstimmung mit dem DL Hydrologie). / 3.E. Konformitäts- und Qualitätsprüfung alle abgaberelevanter (Modell-)Daten / 3. F. Aufbereitung und Übergabe der qualitätsgeprüften und abgenommenen Detailmodelle an die LUBW. / 3. G. Teilnahme an Besprechungen, z.B. QS-relevante Besprechungen im Rahmen von HWGK-Projekten sowie am regelmäßigen "QS Jour Fixe". 3. H. Durchführung der Qualitätssicherung Stufe 2 (Hydraulik) für die finalen Ergebnisdaten und Erstellung eines Qualitätssicherungsbericht. # 4. Qualitätsprüfung im Rahmen der Anlassbezogenen Fortschreibung / 4.A. Entwicklung, Fortschreibung und Durchführung einer systematischen Qualitätssicherung von hydraulischen Modellen und eines zugehörigen QS-Berichts / 4.B. Prüfung und Stellungnahme zur Modelleignung vorgelegter hydraulischer Berechnungen / 4. C. Durchführung der Qualitätssicherung Stufe 2 (Hydraulik) für die finalen Ergebnisdaten und Erstellung eines Qualitätssicherungsbericht. # 5. Unterstützung und Beratung des Auftraggebers bei hydraulischen Fragestellungen / 5.A. Konkrete fachtechnische Beratung im Zusammenhang mit der HWGK-Fortschreibung / 5.B. Identifikation von Problemen bei der Anwendung von HydroAS und Aufzeigen von Verbesserungspotentialen, ggf. auch anhand von Test - und Vergleichsrechnungen / 5.D. Beratung hinsichtlich der fachlichen Verknüpfung der HWGK- Hydraulik mit weiteren hydraulischen Fragestellungen des Auftraggebers bzw. des Landes (z.B. Starkregen / Sturzflut, Hochwasservorhersage) / 5. E. Unterstützung bei Arbeiten zu gewässerökologischen Fragestellungen z. B. im Zusammenhang mit der Niedrigwasserresilienz und insbesondere zur Modellierung von Niedrigwasserabflüssen und Wassertemperaturen. / 5. F. Beratung beim Aufbau einer Modelldatenhaltung für hydrologische und hydraulische HWGK-Modelle / 5. G. Unterstützung des Auftraggebers bei der Abstimmung mit anderen Akteuren der Wasserwirtschaft / 5. H. Ausarbeitung von Konzepten./ 5. I. Teilnahme an Besprechungen (z.B. FPL), sonstige notwendige Abstimmungstermine. Der Auftragnehmer führt und moderiert das Gremium "QS Jour Fixe" mit allen Dienstleistern # 6. Begleitung und fachtechnische Beratung im Bereich HydroAS für andere Ingenieurbüros / 6. A. Beantwortung spezifischer fachlicher Einzelfragen / 6.B. Teilnahme an Besprechungen / 6. C. Unterstützung des beauftragten Büros bei technischen Problemen mit HydroAS oder beim Vorgehen zur korrekten HydroAS-Anwendung / 6. D. Beratung des beauftragten Büros hinsichtlich der einzuhaltenden Ziel- bzw. Qualitätskriterien.

Umfang der Auftragsvergabe

880.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2025
30.06.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Organisation

Bewertung der vorgesehenen Zusammensetzung des Projektteams und der Herangehensweise für die Organisation der Bearbeitung (z.B.: Gewährleistung der Terminsicherheit, der Gewährleistung der Kapazitäten, Organisation der Datenhaltung), inklusive der Bewertung der vorgesehenen Projektleitung und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten (z.B.: die Kenntnisse des Zusammenspiels der verschiedenen Daten aus Hydrologie und Hydraulik )

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Herangehensweise bei der Qualitätssicherung Dritter

ewertung der vorgesehenen Herangehensweise an die Qualitätssicherung von hydraulischen Untersuchungen / bei der Beurteilung Berechnung Dritter, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Herangehensweise fachliche Beratung und Weiterentwicklung Vorgehen

Bewertung der vorgesehenen Herangehensweise für die fachlichen Beratung und Weiterentwicklung des landesweiten Vorgehens, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Allgemeiner Eindruck

Bewertung des allgemeinen Eindrucks. Beispielsweise: Hat sich der Bieter an die Wünsche und Anforderungen des AG gehalten, waren die Ausführungen des Bieters allgemeinverständlich.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYDDY11ZJCY28

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024:

" ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments "Fragen und Antworten" auf der Ausschreibungsplattform zu informieren. Um eine rechtzeitige Beantwortung von Fragen zu gewährleisten, sollten alle Fragen bis spätestens 06.12.2024 über die Ausschreibungsplattform eingegangen sind. Die letztmalige Aktualisierung von "Fragen und Antworten" ist für 10.12.2024 vorgesehen. # B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass der Antrag rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle auf der Ausschreibungsplattform vorliegt. Verspätet eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen. # C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. # D) Bewerber wird empfohlen das vorbereitete Antragsmuster für den Teilnahmeantrag zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen vorzulegen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt; # E) Ergänzung zu "Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal". Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt; # F) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Anträge ohne diese Angabe werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. # G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; # H) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen. # I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags. # J) Der Auftraggeber für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) vor Beauftragung einen Auszug aus dem Registergericht anfordern. # K) An den bisherigen Bearbeitungen von Projekten der Fortschreibung der HWGK war das Büro Ingenieurbüro Blank GbR, Mühlhohle 2, Wiesbaden (Nachfolger der Büros RZB) beteiligt. Aus dieser Bearbeitung ist das LV Hydraulik entstanden, in welchem die Vorgehensweise und die Anforderungen bei den hydraulischen Berechnungen für HWGK benannt und beschrieben sind. In diesem Dokument bündelt sich die erarbeitete Vorgehensweise mit den Vorgaben der ausschreibenden Stelle und den datentechnischen Vorgaben der LUBW. Das LV Hydraulik wird als Teil der Ausschreibungsunterlagen mit ausgegeben. Zudem wird ein Beispiel für einen QS-Bericht zur Verfügung gestellt. Damit werden alle Bewerber / Bieter gleichgestellt. Das genannte Büro darf sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, ist aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

101
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Es werden lediglich Informationen nachgefordert die einer Aufklärung der eingereichten Unterlagen dienen.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten und können dort als Eigenerklärung abgegeben werden: # A) Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden und sonstige Schäden während der gesamten Bearbeitungszeit. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist Erklärung aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend. Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden / 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. # B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen. Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt. # C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, welchen Grund es gibt, dass der Bewerber die Leistung nicht im eigenen Betrieb erbringen kann und wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgen wird. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. # D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften. # E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten. # F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten. Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre mindestens: 523.600 EUR. # G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten. Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Jahre mindestens: 3 (Vollzeit-) Beschäftigte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Nachfolgend geforderte Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten und können dort als Eigenerklärung abgegeben werden: # A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person welche den Antrag / die Erklärungen abgibt muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen. # B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist (in der Regel) nicht zugelassen. Im Auftragsfall wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird dann ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Bewerber, die sowohl einen eigenen Antrag als auch eine Antrag als Teil einer Bewerbergemeinschaft abgeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass beide konkurrierenden Anträge unabhängig voneinander eingereicht wurden. Gleiches gilt, wenn ein Büro in mehreren Bewerbergemeinschaften anbietet. # C) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen. # D) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe aufgrund eines Bezugs zu Russland bestehen. # E) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten und können dort als Eigenerklärung abgegeben werden: # A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung: Nachweis von jeweils 2 Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen: - hydraulische Modellierung # B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung: Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams. # C) Softwareausstattung: Es wird kein Nachweis der Mindestausstattung an Software gefordert. Die ausschreibende Stelle weist aber darauf hin, dass die nachfolgend genannte Software in der genannten (Mindest-) Version aus deren Sicht aufgrund der vorgegebenen Qualitätsanforderungen und Abgabeformate (siehe LV-Hydraulik - D) als unbedingt notwendig erscheint: Austauschformat für Geodaten im Projekt ist FGDB (File-GEODATABASE, ESRI-Format). Dem Auftragnehmer wird empfohlen folgende Softwareprodukte vorzuhalten: MS ACCESS, ArcGIS PRO (Lizenztyp Professional), LaserAS, HydroAS, Surface-Water Modelling System (SMS). Bei der Hardware wird eine notwendige Speicherkapazität (Server) von 50 TB als notwendig erachtet # D) Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen: Aus der berechneten Wertung wird eine Reihenfolge ermittelt, welche Grundlage für die Entscheidung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist. Die Bewertung setzt sich aus jeweils (bis zu) 3 vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 5 Jahren in folgenden Bereichen mit der genannten Gewichtung zusammen: Konzeptionellen Beratung für ein landesweites Vorgehen aus Sicht der Hydraulik - 30 %, Qualitätsprüfung und fachtechnische Überprüfung von hydraulischen 1D-Berechnungen von Dritten - 5 %, Qualitätsprüfung und fachtechnische Überprüfung von hydraulischen 2D-Berechnungen von Dritten - 20 %, Prüfung von im Programm HydroAS erstellten hydraulischen Modellen - 25 %, Aufstellung von hydraulischen Modellen mit dem Programm HydroAS - 10 %, Festlegung des Umfangs der terrestrischen Vermessung in Vorbereitung einer hydraulischen Berechnung zur Erstellung von HWGK (Beachtung des Zusammenspiels von terrestrischer Vermessung und DGM) - 10 %. Die detaillierte Berechnung kann dem Prüf- und Berechnungsbogen entnommen werden. # E) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen. Mindestanforderung: Aus den bewerteten Referenzen (siehe D) wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung die Gesamtbewertung errechnet. Hier muss ein Bewerber mindestens 30 von 100 möglichen Punkten erreichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

---

Finanzierung

Keine

Rechtsform des Bieters

Vor Beauftragung wird ein Nachweis der Rechtssform und über eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen - VOL B
- Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB" - Stand 03/2021 - Boorberg Verlag
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) - Stand: 02.11.2020
- Information nach Art. 13 bzw. 14 Datenschutz-Grundverordnung
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Datenschutz-Grundverordnung - Muster

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung