Bewerber-/Bietergemeinschaften (Biege).
Biege sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften u. ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Biege hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem TN-Antrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.
Unterauftrag (UA).
Bei beabsichtigter Vergabe eines UA wird mit der Angebotsabgabe eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile u. Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben; vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EE in elektron. Form vorzulegen, siehe Formblatt 179 der Vergabunterlagen
Ein Nachweis, über eine Berufshaftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme für Personenschäden über 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden über 1,0 Mio. EUR. ist einzureichen. Eine projektbezogene Haftpflichtversicherung ist möglich.