Dienstleistungen Management der Testautomation im TCK
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
21.08.2024 08:54 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Ka-lendertage vergangen sind.