Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
Eigenerklärung EU RUS Sanktionen
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist,
ist dies mit dem Teilnahmeantrag/Angebot mitzuteilen. Der entsprechende Nachweis ist nach der Wahl des Bewerbers/Bieters mit einer Eigenerklärung oder dem nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokument zu führen (z. B. Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister).