- Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen handelt sowie die Nennung der Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer (Anlage 1).
- Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
- Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2).
- Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (Anlage 3).
- Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (Anlage 4)
Weitere Nachweise
Projektleitung: Angaben des Bieters zur Person der Projektleitung und deren Vertretung (Anlage 1). Alle Abstimmungen trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Die Informationsweiterleitung auf Seiten des Auftragnehmers liegt bei der Projektleitung.
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen:
Grundvoraussetzungen (Ausschlusskriterien):
- Referenzen (Anlage 11a/b):
--durch Referenzprojekte aus dem Zeitraum 2015 bis 2024 belegte praktische Erfahrung von mind. 30 Fangnächten mit Fangerfolgen, die sich über mind. 2 Erfassungsjahre verteilen und in Begleitung fachkundiger Experten in Mitteleuropa durchgeführt wurden
Oder alternativ wird eine gültige Genehmigung zu Netzfang (Ausstellungsdatum nicht älter als 2020) von einem der Regierungspräsidien Baden-Württemberg vorgelegt.
--durch Referenzprojekte aus dem Zeitraum 2015 bis 2024 kann die praktische Erfahrung mit mind. drei unter Begleitung fachkundiger Experten eigenständig durchgeführten Besenderun-gen und Telemetrierungen belegt werden.
Oder alternativ wird eine gültige Genehmigung
zu Besenderung + Telemetrie (Ausstellungsdatum nicht älter als 2020) von einem der Regierungs-präsidien Baden-Württemberg vorgelegt.
--durch Referenzprojekte aus dem Zeitraum 2020 bis 2024 belegte praktische Erfahrung mit den 3 Hauptzielarten (MyoBec, NycLei und PleAur) und mind. 5 weiteren Zielarten (Artenliste gem. Anlage 13, Kapitel 1).
Hinweis zu Los 6: Auf der Fläche LFM048 liegt neben den 3 Hauptzielarten der zusätzliche Fokus auf MyoBra. Daher ist bei Los 6 zusätzlich die praktische Erfahrung zu MyoBra nachzuweisen und Anlage 11b auszufüllen. Für die übrigen Lose (01-05 und 07-16) gilt Anlage 11a.
--zwei für den Netzfang und bzgl. der Arten-kenntnisse qualifizierte Bearbeiter/innen, von denen mindestens 1 zusätzlich für Besenderung + Telemetrie qualifiziert ist. Zusätzlich ist in Anlage 10 die namentliche Nennung erforderlich.
Die Referenzprojekte sind in Anlage 11a/b mit den weiteren folgenden Angaben (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen) zu nennen:
- Projektname, Kurzbeschreibung der Leistung (Inhalt), Anteil / Aufgabe des / der Bearbeiter/in
- Angabe der im Referenzprojekt angewandten Erfassungsmethodik
- Netzfang: Anzahl Fangnächte
- Besenderung + Telemetrie: Anzahl der besenderten und telemetrierten Fledermäuse
- Angabe der bearbeiteten Fledermausarten (differenziert nach den 3 Hauptzielarten (MyoBec, NycLei und PleAur) und den weiteren Zielarten (Artenliste gemäß Anlage 13, Kapitel 1) bzw. bei Los 6 zusätzlich die praktische Erfahrung zu MyoBra.
- Name der Projektleitung
- Bearbeitungszeitraum
- Name des Auftraggebers
--Erklärung, dass die in Anlage 10 aufgelistete erforderliche Grundausrüstung für die ver-schiedenen Erfassungsmethoden (außer der optionalen Ausflugkontrollen mit Kameras) für jeden eingesetzten Bearbeiter in ausreichender Anzahl vorliegt
-Anerkennung der fachlichen Standards und Vorgaben (Anlage 13, 14 und 16)
Die fachlichen Standards zum Umgang mit Fledermäusen bei Projekten i. A. der LUBW finden sich in Anlage 14. Die Vorgaben zu den Erfassungsmethoden für Baustein 1 "Wald-fledermäuse" finden sich in Anlage 13. Die Anerkennung der fachlichen Standards gem. Anlage 14 und Vorgaben gem. Anlage 13 sind in Anlage 16 nachzuweisen.