- Namen, Sitz des Unternehmens und Adresse. (A)
- Nennung der Umsatzsteuer-ID (A)
- Angabe Unternehmenszweck und Schwerpunkt des Unternehmens (A)
- Eigenerklärung, dass die vom Bieter in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en (m/w/d) einen Leistungsnachweis der erbrachten Stunden (inkl. Tätigkeitsbeschreibung) der Auftraggeberin zur Verfügung stellen wird (A)
- Eigenerklärung, dass die vom Bieter in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en (m/w/d) im Falle einer Zuschlagserteilung mit dem Muster Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben werden. (A)
- Angabe der Kontaktdaten des Sabotageschutzbeauftragten oder Sicherheitsbevollmächtigten (m/w/d), über welchen - im Falle einer Notwendigkeit - die Kommunikation der Sicherheitsüberprüfung stattfindet. (A)
- 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. (A)
-Angabe, ob der Bewerber gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
KMU sind demnach Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
und einem Jahresumsatz von höchsten 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme bis 43 Mio. EUR.
Diese Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen.
Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen je nach Höhe der Beteiligung die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. Bilanzsumme der Gruppe mitberücksichtigt werden.
Hinweis: Lediglich die Angabe, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein KMU handelt, ist als A-Kriterium definiert.
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.