- Namen, Sitz des Unternehmens und Adresse. (A)
- Nennung der Umsatzsteuer-ID (A)
- Angabe Unternehmenszweck und Schwerpunkt des Unternehmens (A)
- Auflistung Berufsfelder/Berufsbereiche, in denen Arbeitnehmerüberlassung angeboten wird (A)
- Eigenerklärung, dass die in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en an der Zeiterfassung der Auftraggeberin teilnehmen und die Leistungsnachweise mittels Ausdruck aus dem Zeiterfassungssystem erfolgen. (A)
- Eigenerklärung, dass die in den Miniwettbewerben angebotene/n Person/en im Falle einer Zuschlagserteilung mit dem Muster Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben werden. (A)
- Kontaktdaten des Sabotageschutzbeauftragten oder Sicherheits-bevollmächtigten (m/w/d) an, über welchen - im Falle einer Notwendigkeit - die Kommunikation der Sicherheitsüberprüfung stattfindet. (A)
- Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
- Nachweis der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 1 AÜG. (A)
- Eigenerklärung, dass die Erlaubnis gemäß § 1 AÜG während der gesamten Laufzeit des DBS vorhanden ist, bzw. sofern in diesem Zeitraum eine Verlängerung der Erlaubnis erteilt wird, diese unverzüglich der BITBW vorgelegt wird. (A)
- Eigenerklärung, ob für den Bieter ein Ausnahmetatbestand nach § 8 Abs. 2 AÜG vom grundsätzlich geltenden Gleichstellungsgrundsatz Equal-Treatment / Equal-Pay (vgl. § 8 Abs. 1 AÜG) zutrifft sowie ggf. die Bestätigung, dass die eingesetzten Mitarbeiter (m/w/d) (Leiharbeitnehmer (m/w/d)) mindestens Gehalt nach TV-L entsprechend der Entgeltgruppe der beschriebenen Tätigkeit beziehen und die Einstufung entsprechend ihrer einschlägigen Berufserfahrung erfolgt. (A)
- Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt werden: Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.