1) Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung darüber, dass der Bieter zur Eintragung in das Handelsregister nicht verpflichtet ist;
2) Erklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahrenweder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle wird der Insolvenzplan vorgelegt);
3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabensowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen;
4) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
5) Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m §8 Abs.1 Nr. 2, §§9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, §404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, ""15, 15a, 16 Abs 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, "266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde.
6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Gesetzes über die unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) einzuhalten und nachweisen zu können.
Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.