Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Beantwortung der Bieterfragen 15.11.2024 17:22
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Bieterfragen 15.11.2024 1722 .xlsx | 22.11.2024 | 22,4 KB |
Nachricht:
Beantwortung der Bieterfrage 15.11.2024 14.44
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Bieterfragen 15.11.2024 1444 .xlsx | 22.11.2024 | 23,5 KB |
Nachricht:
Frage:
"Der Bieter hält sich an die geltenden Gesetze und nutzt zum Nachweis Erklärungen, die dies dem Kunden bestätigen. Gerne reichen wir die bietereigene "Erkärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG)" ein anstelle der Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt. Gehen wir Recht in der Annahme, dass dies im vorliegenden Fall ausreicht?"
Antwort:
Wir bitten Sie die Dokumente zum LTMG des Auftraggebers einzureichen
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Frage:
"Kann der Bieter davon ausgehen, dass vorbehaltlich einer abweichenden ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien Termine unverbindlich sind, es sei denn sie werden als verbindlich gekennzeichnet
Falls verbindliche Termine vereinbart werden sollen, gehen wir Recht in der Annahme, dass verbindliche Termine einvernehmlich festgelegt werden müssen und die Regelung kein einseitiges Bestimmungsrecht des Auftraggebers bedeutet?"
Antwort:
Verbindliche Termine werden einvernehmlich festgelegt.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Frage:
Für den Fall, dass im Einzelfall Werkleistungen durch den Bieter erbracht werden sollen, wird über das Änderungsverfahren eine adäquate Regelung zu den werkvertraglichen Leistungen (Mängelbehandlung, Gewährleistung usw.) gemeinsam abgestimmt und aufgenommen. Der Bieter geht davon aus, dass eine Selbstvornahme durch den Auftraggeber bzw. einen Dritten nicht vorgesehen ist. Gehen wir recht mit dieser Annahme?"
Antwort:
Grundsätzlich setzen wir voraus, dass die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt werden.
Ihr Angebot und das Leistungsverzeichnis werden Vertragsbestandteil. Sollte wider Erwarten ein Change Request notwendig sein, werden die werkvertraglichen Leistungen gemeinsam abgestimmt.
Grundlage der Vereinbarung ist der beim Zuschlag abgeschlossene EVB-IT-Vertrag.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Frage:
"Begriffe wie sicherstellen, zusichern, garantieren
Der Bieter geht davon aus, dass die Verwendung von Begriffen wie sicherstellen, zusichern und davon abgeleitete Begriffe in den Verdingungsunterlagen nicht dergestalt auszulegen ist, dass damit eine über eine vertragliche Gewährleistung hinausgehende Einstandspflicht, insbesondere keine selbständige Garantie oder verschuldensunabhängige Einstandspflicht, z.B. im Sinne des § 276 I BGB gemeint ist. Ist diese Auslegung zutreffend?"
Antwort:
Es gelten ausschließlich der EVB-IT Dienstvertrag inkl. die dazugehörenden AGBs in der bei Abschluss gültigen Fassung.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Frage:
"Der Bieter ist Hersteller von Standard Software Produkten und bietet seinen Kunden standardisierte Produkte an die auf standardisierten Verträgen basieren. Da die Produkte übergreifende betriebswirtschaftliche Prozesse abbilden und diese auch aufgrund der Anforderungen diverser Zertifizierungen einheitlich sein müssen, können wir nur auf Grundlage der bietereigenen Dokumente ein Angebot abgeben.
Können wir davon ausgehen, dass der Bieter auf Grundlage der Standardverträge mit Anlagen u.a. der Auftragsdatenvereinbarung und TOM ein Angebot abgeben zu können, ohne aus dem Verfahren ausgeschlossen zu werden?"
Antwort:
Die veröffentlichten Dokumente zu AV und TOM sind nach dem Zuschlag vom Bieter ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterzeichnen.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Frage:
"Aus Sicht des Bieters ist die Aufnahme von Annahmen sowie zusätzlicher Leistungsbeschreibungen notwendig, um ein rechtsverbindliches und zuschlagsfähiges Angebot abgeben zu können. Gehen wir recht in der Annahme, dass für die ausgeschriebenen Dienstleistungen die Unterbreitung eines Angebots auf Basis eines EVB IT Dienstvertrages des Bieters mit für den Bieter relevanten Bedingungen und Anpassungen nicht dazu führt, dass dieses als unzulässiges Nebenangebot gewertet wird und dass der beiliegende EVB IT Dienstvertrag als Muster gewertet werden kann?"
Antwort:
Wir erwarten auf Grundlage der veröffentlichten Leistungsbeschreibung die Abgabe eines rechtsverbindlichen und zuschlagsfähigen Angebots. Die Grundlage der vertraglichen Vereinbarung ist ein EVB-IT Dienstvertrag in der bei Abschluss aktuellsten Version inkl. der dazugehörenden AGBs.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Frage:
im Kapitel 10.1.3 beschreiben Sie die Anforderungen an die Referenzen. Muss eine der Referenzen wie beschrieben zwingend aus Deutschland kommen, oder reicht es, wenn diese Referenz aus dem deutschsprachigen Raum kommt?
Antwort:
Nein
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
FRAGE:
Kann der Bieter zum Nachweis der Eignung dann auch auf Referenzen des Nachunternehmers zurückgreifen (Egnungsleihe) oder geht dies nur im Zusammenhang mit einer Bietergemeinschaft?
ANTWORT:
Der Bieter kann zum Nachweis der Eignung auch auf Referenzen des Nachunternehmers zurückgreifen. Bieter und Eignungsleiher, in diesem Fall der Nachunternehmer, stellen dann bezüglich der Eignung eine Einheit dar. Die Eignung des Eignungsverleihers muss in dem Maße bestehen, in dem sich das Bieterunternehmen auf dessen Kapazitäten beruft.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Frage:
wir möchten nachfragen ob es auch die Möglichkeit gibt neben der Konstellation als Bietergemeinschaft auch mit einem Nachunternehmern anzubieten und von diesem im Rahmen einer Eignungsleihe auch z.B. Referenzen zur Bewertung der Eignung zu nutzen.
Wenn ja, welche Nachweise müssen für einen Nachunternehmer anstatt einer Bietergemeinschaft abgegeben werden?
Antwort:
Ein Hauptunternehmer der den Zuschlag für einen Auftrag erhalten hat, kann die Auftragsverpflichtung teilweise auf Nachunternehmer übertragen. Hierbei verbleiben Nachunternehmer jedoch im Auftrag des Hauptunternehmers. Ebenso sind sie auf dessen Rechnung tätig. Ein Vertragsverhältnis zum Auftraggeber liegt seitens des Nachunternehmers also nicht vor. Ausschließlich der Hauptauftragnehmer wird Vertragspartner. Der Hauptauftragnehmer teilt die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer mit. Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer ist mitzuteilen.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Frage:
im Kapitel 10.1.3 beschreiben Sie die Anforderungen an die Referenzen. Muss eine der Referenzen wie beschrieben zwingend aus dem Krankenhaus-Umfeld kommen oder kann dies z.B. mit mehr als 3 Referenzen, welche die anderen Kriterien erfüllen, kompensiert werden?
Unsere Erfahrung ist, dass eine technische Conversion eher unabhängig von der spezifischen Branche ist und das benötigte Wissen eher im technischen Verfahren vorhanden sein muss als in der Branche des konvertierten Systems.
Antwort:
Die Referenz muss ein Krankenhaus oder ähnliche medizinische Einrichtung in Deutschland betreffen und kann nicht anderweitig kompensiert werden.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Frage:
in der Ausschreibung wird explizit gefordert, dass die Migration von SAP ECC mittels System Conversion nach SAP S/4HANA (On-Premise) erfolgen soll.
Daher möchten wir gerne nachfragen, ob Sie auch alternative Vorgehensweisen akzeptieren oder führt ein anderer Ansatz direkt zum Ausschluss?
Antwort:
Die Migration von SAP ECC mittels System Conversion nach SAP S/4HANA (On-Premise) ist gesetzt.
Es werden keine Alternativen akzeptiert.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Bieterfrage zu den abzugebenden Dokumenten:
Welche Dokumente muss ein Nachunternehmer abgeben?
Vielen Dank für die Bearbeitung.
Antwort.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss nachstehend Dokument berücksichtig werden: "Eigenerklärung_bei_einer_Bietergemeinschaft.pdf"
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |