Nutzungsbedingungen für den Vergabemarktplatz in Baden-Württemberg

§1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis mit den Unternehmen (Bewerber/ Bieter), die sich für die Nutzung der auf der Webseite https://Ausschreibungen.landbw.de angebotenen Dienste registriert haben - nachfolgend „Nutzer“ genannt - und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch die IT Baden-Württemberg (BITBW) – nachfolgend kurz „BITBW“ genannt.

§2 Funktionen des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg

Die BITBW stellt als Anbieter ein webbasiertes Portal, den Vergabemarktplatz (nachfolgend kurz "VMP" oder „Plattform“ genannt) im Internet unter https://Ausschreibungen.landbw.de zur Verfügung. Auf diesem werden Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber (Vergabestellen) veröffentlicht und elektronisch unterstützt abgewickelt (eVergabe). Darüber hinaus werden weitere elektronische Services angeboten und hiermit verbundene Dienstleistungen erbracht. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des einzelnen Vergabeverfahrens obliegt ausschließlich der Vergabestelle, welche den Vergabemarktplatz für dieses Verfahren nutzt. Das aufgrund der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zustande kommende Rechtsverhältnis betrifft ausschließlich die jeweilige Vergabestelle und die am Vergabeverfahren teilnehmenden Nutzer. Die Tätigkeit des Anbieters beschränkt sich allein auf die technische Bereitstellung des Vergabemarktplatzes. Für die von Vergabestellen oder Nutzern eingestellten Inhalte des Vergabemarktplatzes ist der Anbieter nicht verantwortlich.

  1. Die Vergabestellen können ihre Ausschreibungen über die Plattform vollständig oder teilweise veröffentlichen. Die Vergabestellen erhalten zudem die Möglichkeit, ihre Vergabeverfahren über den VMP durchzuführen, d. h. auch weitere Informationen zum Verfahren elektronisch bereitzustellen, oder die Kommunikation mit den Bietern über den hierfür innerhalb vom VMP zur Verfügung gestellten sogenannten virtuellen Projektraum elektronisch zu führen.
  2. Unternehmen (Bewerber bzw. Bieter) können sich als Nutzer im VMP über die Ausschreibungen der öffentlichen Einrichtungen informieren und nach erfolgreicher Registrierung an den auf der Plattform ausgeschriebenen Vergabeverfahren in dem Umfang, in dem die Vergabestellen ihre Vergabeverfahren über VMP elektronisch abwickeln, teilnehmen.

§3 Vertragsschluss

  1. Mit dem Abschluss der Registrierung durch den Nutzer kommt ein Vertrag über die Nutzung des VMP zwischen dem Nutzer und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch die BITBW, zustande. Die Nutzung des VMP und die Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren sind kostenfrei. Der Nutzer trägt lediglich seine eigenen Kosten für die elektronische Übermittlung und die dafür gegebenenfalls notwendige Hard- oder Software. Eine Registrierung ist grundsätzlich freiwillig. Dem Nutzer werden nach erfolgreicher Registrierung seine Zugangsdaten zur Plattform per E-Mail übermittelt.
  2. Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen die BITBW zur Verweigerung des Nutzerzugriffs auf virtuelle Projekträume bzw. zur sofortigen Vertragsbeendigung und Löschung des Unternehmens bzw. seiner Nutzer aus dem System der Plattform. Die BITBW behält sich jederzeit eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.
  3. Die BITBW ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen sowie die Dienste auf der Plattform und deren etwaigen Entgelte jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung der Nutzungsbedingungen, der Dienste oder der Änderung von Entgelten weist die BITBW ausdrücklich per E-Mail oder im Rahmen der Dienste elektronisch auf die Änderungen hin sowie auf die Möglichkeit, den Änderungen schriftlich innerhalb von 4 Wochen zu widersprechen. Erfolgt kein fristgemäßer Widerspruch, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Widerspricht der Nutzer fristgerecht den Änderungen, so ist die BITBW berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

§4 Nutzung des VMP

  1. Der Nutzer ist berechtigt, die im Rahmen von BITBW angebotenen Dienste für die Dauer des Vertragsverhältnisses ausschließlich zur eigenen Information bzw. zur eigenen Teilnahme an Vergabeverfahren zu nutzen.
  2. Außerhalb der in Abs. 1 genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte am VMP oder den angebotenen Diensten. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitigen Schutzrechte bleiben der BITBW bzw. Cosinex GmbH, Bochum, vorbehalten. Der Nutzer ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Software im Rahmen des VMP zur Teilnahme an Vergabeverfahren zu nutzen. Darüber hinaus erwirbt er keine Rechte an der zur Verfügung gestellten Software.

§5 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Abschluss der Registrierung und wird auf unbestimmte Zeit vereinbart.
  2. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende sowohl durch die BITBW als auch durch den Nutzer gekündigt werden.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform (§§126b, 127 BGB).

§6 Kosten

Die Nutzung der Plattform ist bis auf Weiteres für die Nutzer im Sinne von § 1 kostenfrei. Die BITBW behält sich die Einführung von Nutzungsentgelten vor. Auf § 3 Nr. 3 dieser Bedingungen wird verwiesen.

§7 Kommunikation über Projektraum

Für die Entgegennahme von elektronischen Erklärungen auf dem VMP im Rahmen einer Teilnahme an einem Vergabeverfahren wird ein sog. virtueller Projektraum genutzt. Der Nutzer erklärt sich im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung damit einverstanden, dass die weitere Kommunikation zwischen jeweiliger Vergabestelle und Nutzer elektronisch über diesen Projektraum erfolgen kann. Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto bzw. dem jeweiligen Projektraum auf dem VMP eingegangen sind bzw. eingestellt werden, wird der Nutzer automatisch darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Der Nutzer ist für die Richtigkeit der von ihm hinterlegten E-Mail-Adresse selbst verantwortlich. Mit der Bereitstellung von Informationen im Projektraum gelten die Erklärungen und Nachrichten der Vergabestellen als zugegangen.

§8 Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner Nutzerdaten auf dem VMP zu aktualisieren. Die Nutzerdaten können im Benutzerbereich unter "Eigene Daten" entsprechend administriert werden. Eine Korrektur der Nutzerdaten kann im entsprechenden Unternehmens-Account im Bereich "Verwaltung" durch den Nutzer selbst vorgenommen werden.
  2. Der Nutzer stimmt zu, dass er per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse über Nutzungs- und Funktionsänderungen sowie Neuigkeiten zum VMP informiert werden darf. Eine Pflicht zur Information durch den Anbieter besteht nicht.
  3. Der Nutzer unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zum VMP. Die Ergebnisse der Recherchen sowie die angeforderten Vergabeunterlagen dürfen von berechtigten Nutzern ausschließlich für den internen Gebrauch verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Eine Verletzung der vorgenannten Pflichten berechtigt die BITBW zur sofortigen Sperrung des Nutzerzugangs und zum Ausschluss für die Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren über VMP.
  4. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Plattform vorhanden sind. Die technischen Voraussetzungen im Einzelnen erfahren Sie hier: https://support.cosinex.de
  5. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Benutzerkennungen, Passwörter) geheim zu halten und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen.
  6. Erkennt der Nutzer eine ihn in einer Ausschreibung beeinträchtigende Funktionsstörung von VMP, obliegt es ihm, diese gegenüber cosinex GmbH, Bochum (E-Mail an: support@cosinex.de) unverzüglich anzuzeigen, damit angemessene Maßnahmen ergriffen werden können, um die Störung zu beseitigen.

Die Meldung gegenüber dem Support der Cosinex GmbH entbindet nicht von der ggf. bestehenden Verpflichtung, insbesondere im Fall drohenden Fristablaufs, eine etwaige Funktionsstörung auch gegenüber der jeweiligen Vergabestelle anzuzeigen.

§9 Leistungsstörungen und Haftung

  1. Der VMP ist grundsätzlich an sieben Tagen die Woche 24 Stunden verfügbar. Die eingesetzten Systeme und Server werden regelmäßig gewartet und ausreichend gesichert. Es wird jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit des VMP übernommen oder dafür, dass der VMP jederzeit oder zu bestimmten Zeiten zur Nutzung zur Verfügung steht.
    Aufgrund der Struktur des Internets hat das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die BITBW, insbesondere keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und haftet nicht für die ununterbrochene Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Soweit die Nutzer Daten über die Plattform übermitteln, sollten die Nutzer Sicherheitskopien anfertigen.
    Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die BITBW, nicht zu vertreten.
  2. Die BITBW kann die Nutzung zum VMP sperren oder den Zugang beschränken, wenn der VMP oder die elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle wird sich die BITBW bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit des VMP umgehend wiederherzustellen.

§10 Datenverarbeitung

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die BITBW personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der BITBW - zu finden unter https://www.bitbw.de/Seiten/datenschutz.aspx - verwiesen.

§11 Geheimhaltung

Die BITBW verpflichtet sich dazu, alle Informationen, von denen sie im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangt und welche die Nutzer als vertraulich gekennzeichnet haben, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit dies nicht für die Erbringung und Abwicklung der auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen erforderlich ist.

§12 Haftung

  1. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird, mit Ausnahme für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend, ausgeschlossen.
  2. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter/innen, Mitarbeiter/innen und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen der BITBW.
  3. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die BITBW, haftet für von ihr zu vertretende Sach- und Vermögensschäden bis zu einem Betrag von maximal EUR 5.000 je Schadensereignis Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die BITBW, haftet nicht für Mangelfolgeschäden, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und entgangenen Gewinn oder Verlust von Informationen und Daten.
  4. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die BITBW, übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der ihr übermittelten Informationen.
  5. Kommt der Nutzer seiner Pflicht nach § 8 Ziffer 6 nicht oder nicht rechtzeitig nach und konnte die BITBW dementsprechend keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Störung zu beseitigen, so ist die Haftung für den daraus resultierenden Schaden ausgeschlossen.
  6. Für Schäden, die gemäß § 9 Ziffer 1 aufgrund fehlender Verfügbarkeit oder fehlender Erreichbarkeit des VMP übernimmt das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die BITBW, keine Haftung. Dies gilt insbesondere für planmäßige Wartungsarbeiten oder in Fällen höherer Gewalt.

§13 Sonstige Bestimmungen

  1. Die Nutzung des VMP erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze, ausschließlich nach deutschem Recht.
  2. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
  3. Für den Fall, dass es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Stuttgart.
  4. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die BITBW den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung wird in einem derartigen Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht.